In der Regel wird entweder eine Kurzzeittherapie (25 Stunden und 6 Elterngespräche) oder eine Langzeittherapie (70 Stunden und 17Elterngespräche) bei den Krankenkassen beantragt. Eine Kurzzeittherapie dauert somit ca. 9 -12 Monate, eine Langzeittherapie etwa 1-2 Jahre. Eine Verlängerung der Therapie ist ebenso möglich, wie die Therapie bei erfolgreichem Verlauf früher zu beenden. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierzu wird ein Konsiliarbericht vom Kinderarzt benötigt, das entsprechende Formular bekommen Sie von mir. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig. Dem Antrag beigefügt ist ein Bericht, in dem ich begründe, warum eine Behandlung bei Ihrem Kind notwendig ist. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, überprüft.
Sandro Kirst
Dipl. Soz. Päd.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Friedrich-Engels-Straße 14
07937 Zeulenroda-Triebes
Telefon | 036628 - 95 95 84 |
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